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Wieso Grundschulden 80% aller Immofinanzierungen ausmachen

Während die Hypothek mit einem konkreten Darlehen verbunden ist, stellt die Grundschuld eine abstrakte Absicherung dar, die auch ohne eine entsprechende Verbindlichkeit im Grundbuch eingetragen sein kann.

Wusstest Du, dass nur noch 20 % aller Grundpfandrechte als Hypothek gesichert werden? Die restlichen Immobilien werden über eine Grundschuld gepfändet. 

Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld

Die Grundschuld ist wie die Hypothek ein Grundpfandrecht, weist aber folgende Unterschiede auf:

  • Während ein Hypothekendarlehen mit Grundpfandrecht an eine konkrete Forderung gebunden ist, ist es die Grundschuld nicht.
  • Die Hypothek mit Grundpfandrecht sinkt mit der Tilgung des Darlehens – in gleichem Maße wie auch die Darlehensschuld weniger wird. Bei der Grundschuld reduziert sich durch die Tilgung die Darlehensschuld, jedoch bleibt die Grundschuld in vollem Umfang bestehen.
  • Sobald Du beim Hypothekendarlehen die letzte Rate bezahlt hast und die Schuld beglichen ist, erlischt die Hypothek und der Kreditgeber hat keinen Anspruch mehr auf die Forderung. Die Grundschuld bleibt dagegen auch bei vollständiger Tilgung in voller Höhe bestehen. In beiden Fällen bleibt die Eintragung im Grundbuch bestehen und muss über den Notar gelöscht werden.

Welche Vorteile bringt eine Finanzierung mit Grundschuld?

Vorteile Grundschuld vs. Hypothek

Die Grundschuld ist weniger aufwendige und kostspielige

Vorteil der Grundschuld für die Bank:

  • Die Bank kann bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schneller zur Zwangsvollstreckung kommen. Bereits bei Zahlungsverzug des von einigen Monatsraten kann sie ohne gerichtliches Mahnverfahren oder Pfändungsantrag die Zwangsversteigerung einleiten

Vorteile der Grundschuld für Dich:

  • Du kannst eine Grundschuld nach der vollständigen Tilgung bestehen lassen und anderweitig nutzen, etwa als Sicherung für einen neuen Kredit (bsp. Modernisierung). Dadurch kommen keine erneuten Kosten der Grundbucheintragung auf Dich zu
  • Bei einer Umschuldung musst Du keine Löschung und keinen neuen Eintrag ins Grundbuch vornehmen lassen, was Gebühren von 1.000 € und mehr verursachen kann. Es reicht eine Abtretungserklärung von einem Kreditgeber auf den nächsten

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